Familienrecht und Erbrecht betreffen jeweils persönliche und existenzielle Fragen.

Um gute Ergebnisse zu erzielen, braucht es nicht nur juristisches Fach- und Erfahrungswissen, sondern auch Empathie und Kampfgeist.

Ich stehe mit meiner Erfahrung für erfolgreiche Abschlüsse, entweder außergerichtlich oder im Gerichtsverfahren.

Als Fachanwältin für Familienrecht berate und unterstütze ich Mandantinnen und Mandanten bei der Regelung von allen im Zusammenhang mit Scheidung und Trennung stehenden Fragestellungen (Unterhalt, Scheidungsverfahren, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung, Kindschaftsrecht, Wechselmodell).

30 Jahre fundierte Expertise verschaffen mir ein tiefes Verständnis für die oft jahrelangen familiären Konflikte und ermöglichen mir und Ihnen, auch in festgefahrenen Situationen außergerichtliche Lösungen zu finden.


Als Fachanwältin für Erbrecht unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche im Prozess oder bei der erfolgreichen Abwehr von Ansprüchen. In dem sensiblen und sehr dynamischen Bereich des Familienrechts ist eine effektive und lösungsorientierte Beratung unerlässlich.

Meine Fachanwaltsgebiete.

Familienrecht

Ehevertrag
 / Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung / Trennungsunterhalt
 / Nachehelicher Unterhalt
 / Zugewinnausgleich
 / Vermögensauseinandersetzung / Kindschaftsrecht
 / Wechselmodell​

Erbrecht

Testamente / Erbverträge
/ Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen
/ Erbansprüche/ Vermächtnis
/ Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

CLP-Anwältin

Als ausgebildete CLP-Anwältin unterstütze ich Sie in einem besonderen konsensualen Verfahren der Streitschlichtung mit dem Ziel, eine außergerichtliche und interessengerechte Einigung unter den Eheleuten herbeizuführen.